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US-Bundesgericht bestätigt die Unmöglichkeit, KI als Urheber von Erfindungen zu betrachten

US-Bundesgericht bestätigt die Unmöglichkeit, KI als Urheber von Erfindungen zu betrachten

Das US-Bezirksgericht entschied, dass KI-Systeme keine Patente für Erfindungen anmelden können, weil sie nicht menschlich sind. Dies war eine weitere Niederlage für den Robotik-Experten Stephen Thaler, der sich dafür einsetzt, KI-Systemen Urheberrechte zu gewähren und die damit geschaffenen Lösungen als Erfinder zum Patent anzumelden.

In seinem Urteil stellte Richter Leonard P. Stark fest, dass es nicht notwendig sei, die Art der Erfindung oder die Rechte an KI-Systemen, falls vorhanden, abstrakt zu prüfen, da das Patentrecht eindeutig vorschreibe, dass nur Menschen Patente besitzen können.

Darüber hinaus bezeichnet das Gesetz Patentinhaber als "Personen", und dieser Begriff bedeutet eine Person, eine Person. „Das Patentgesetz schreibt vor, dass Erfinder natürliche Personen, also Personen, sein müssen“, sagte der Richter.

Beachten Sie, dass sowohl das EU-Patentamt als auch der australische High Court ähnliche Entscheidungen getroffen haben, obwohl auf dem Grünen Kontinent ein Bundesgericht zunächst zugunsten der Anerkennung von KI-Systemen als Patentinhaber entschieden hat.

Laut BloombergLaw wird Thaler nicht aufgeben und plant, mit seinem Anwalt gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts Berufung einzulegen, wobei er den Ansatz des Bezirksgerichts zum Patentrecht als "eng und textualistisch" bezeichnet.


2022-08-08 20:44:27

Autor: Vitalii Babkin

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