Es war eine Verletzung der Rechte an drahtlosen Technologien. Außerdem stellt die Nachrichtenagentur klar, dass die Entscheidung des Gerichts in München keine rechtskräftige Wirkung entfaltet und auf Wunsch mit Rechtsmittel angefochten werden kann.
Damit das Verbot „vorläufig vollstreckbar“ wird, müsste der Kläger eine Kaution in Höhe von 227 Millionen Euro hinterlegen. Anlass für die Verfahrenseröffnung war die Lizenzierung von Basispatenten für LTE-Netze. Der Autohersteller selbst teilte diese Informationen mit Reuters-Reportern.
Darüber hinaus äußerte sich Ford nicht zur Begründetheit der Klage und begründete ihre mangelnde Bereitschaft damit, dass sie noch keine schriftliche Gerichtsentscheidung gesehen hätten.
Diese Klage zeigt deutlich, wie die Beziehung zwischen Telekommunikationsunternehmen und Autoherstellern, die Technologien in Navigatoren, Multimedia und Drohnen einsetzen, eskaliert. Hersteller dieser Technologien wollen Autohersteller dazu zwingen, Lizenzgebühren für deren Nutzung zu zahlen.
2022-05-24 10:32:57
Autor: Vitalii Babkin