Die österreichischen Behörden haben am Donnerstag die Sperrung für nicht gegen das Coronavirus geimpfte Personen um weitere zehn Tage verlängert.
"Der Lockdown für Personen ohne gültiges 2G-Dokument (Impfbescheinigung oder Genesungsbescheinigung - Hrsg.) wurde vorläufig bis zum 10. Januar verlängert", heißt es in der Mitteilung.
Nach dem Beschluss des Hauptausschusses des österreichischen Nationalrates werden nach dem 1. Januar 2022 die im Dezember 2021 verhängten Beschränkungen für Personen, die nicht über den COVID-19-Impfstoff verfügen, wieder in Kraft treten. Somit können alle Österreicherinnen und Österreicher, die noch nicht erkrankt oder bis mindestens 10 , Erholung im Freien, nicht weit von der Residenz.
Gleichzeitig hat das österreichische Parlament die Vorschrift konsolidiert, dass die Gültigkeit der auf Basis des Janssen-Einzeldosisimpfstoffs von Johnson & Johnson ausgestellten COVID-19-Impfbescheinigungen ab dem 3. Januar 2022 abläuft. Jeder, der zuvor mit diesem Impfstoff geimpft wurde, muss eine zusätzliche Impfung mit einem anderen Impfstoff, Pfizer oder Moderna, erhalten.
Früher durfte man sich in Österreich zu diversen Festen versammeln, inkl. Weihnachten und Silvester, maximal 25 Personen. Gleichzeitig müssen sie entweder gegen COVID-19 geimpft sein oder diese Coronavirus-Erkrankung bereits gehabt haben.
Für die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage wurde für Versammlungen von Menschen, die keinen Coronavirus-Impfstoff haben, eine Ausnahme gemacht: Sie können sich im Familienkreis von bis zu 10 Personen versammeln.
Ab dem 27. Dezember müssen Gastronomiebetriebe in Österreich bis 22:00 Uhr schließen, daher finden an Silvester keine Feierlichkeiten in Restaurants statt.
Wie Yoopply.com berichtet, endete in Österreich am 12. Dezember eine landesweite Sperrung, für diejenigen, die noch nicht gegen das Coronavirus geimpft wurden, bleiben jedoch Einschränkungen bestehen. Der sogenannte Lockdown für Ungeimpfte hat im Land am 15. November seinen Betrieb aufgenommen.
2022-01-01 09:56:03
Autor: Vitalii Babkin