Der Bundesgerichtshof entschied, dass Facebook rechtswidrig gehandelt hat, rassistische Posts von seiner Plattform entfernt und die Konten ihrer Autoren gesperrt wurden. Diese Entscheidung wurde auf der Grundlage getroffen, dass das soziale Netzwerk die Nutzer nicht vorab informiert und den Grund für die Entfernung der Inhalte nicht erläutert hat.
Offensichtlich wird die Entscheidung des deutschen Gerichts die Debatte über die Notwendigkeit, toxische Inhalte zu mildern, noch heftiger entfachen. Das Urteil zugunsten des namentlich nicht genannten Klägers überrascht auch deshalb, weil die gelöschten Posts eindeutig gegen die Facebook-Regeln gegen das Posten hasserfüllter Inhalte verstoßen. Das deutsche Recht verbietet auch die öffentliche Veröffentlichung von Inhalten, die die Situation destabilisieren und zu Gewalt gegen Minderheiten aufrufen könnten.
In einem dreiseitigen Gerichtsurteil in Karlsruhe hieß es unter anderem, dass die Nutzungsbedingungen von Facebook für das Löschen von Beiträgen und das Sperren von Konten wegen Verstoßes gegen Plattformregeln „null“ seien. Diese Position erklärt sich damit, dass Facebook sich nicht verpflichtet, Nutzer über die Entfernung ihrer Beiträge, die Sperrung von Konten zu informieren und keine Möglichkeit zum Einspruch einlegt.
Facebook hat sich bereit erklärt, seine Entscheidung zu den im Gerichtsverfahren diskutierten Veröffentlichungen zu überdenken. Nach vorliegenden Daten werden sie mit Hassreden gegen in Deutschland lebende Muslime in Verbindung gebracht. "Wir sind entschieden gegen Aufstachelung zu Hass und beabsichtigen, solche Inhalte von Facebook zu entfernen", sagte ein Sprecher des amerikanischen Unternehmens.
2021-07-30 17:47:41
Autor: Vitalii Babkin