Amazon wurde von der luxemburgischen Aufsichtsbehörde wegen Verstoßes gegen das Gesetz über personenbezogene Daten mit einer Rekordstrafe von 746 Millionen Euro belegt. Das Unternehmen meldete dies der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission, bezeichnete die Entscheidung als unbegründet und kündigte an, sich "in diesem Fall entschlossen zur Wehr zu setzen".
Wie bekannt wurde, wurde die Geldbuße am 16. Juli verhängt, Grund war ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die bereits 2018 in der Europäischen Union verabschiedet wurde. In einem Gespräch mit Reportern von Bloomberg betonte ein Amazon-Sprecher, dass es keine Hacks gebe und Kundendaten nicht an Dritte weitergegeben würden. Das Unternehmen hat seine kategorische Ablehnung dieser Entscheidung zum Ausdruck gebracht und wird ihre Aufhebung beantragen.
Die Geldbuße wurde nach einer Beschwerde der französischen Menschenrechtsorganisation La Quadrature du Net im Jahr 2018 verhängt. Dieselbe Organisation hat kurz nach der Verabschiedung der DSGVO im Namen von 12.000 Menschen viele Klagen gegen große Technologieunternehmen eingereicht. Im Januar 2019 wurde Google von der französischen Regulierungsbehörde CNIL mit einer Geldstrafe von 57 Millionen US-Dollar belegt, weil sie gegen die Vorschriften verstoßen hatte, indem sie keine Zustimmung von Android-Nutzern zur Verarbeitung von Daten erhalten hatte, die für gezielte Werbung verwendet wurden.
Die Nachricht von der Rekordstrafe kam inmitten einer erhöhten Aufmerksamkeit für das Europageschäft von Amazon. Das Unternehmen befindet sich derzeit in einer kartellrechtlichen Untersuchung, die auch das Thema Datenverarbeitung berührt. Im November letzten Jahres wurde eine Vorentscheidung der EU-Kommission veröffentlicht, in der festgestellt wurde, dass Amazon gegen die Wettbewerbsregeln verstößt, indem es Daten von Drittanbietern zur Bewerbung eigener Produkte verwendet. Dem Unternehmen wurde außerdem vorgeworfen, auf seiner Website gegen die Interessen der Partner für eigene Produkte geworben zu haben, und in diesem Zusammenhang wurde ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet.
2021-07-30 17:00:45
Autor: Vitalii Babkin