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Twitter hat die Forderung Deutschlands angefochten, Benutzerdaten an die Polizei zu übergeben und rechtswidrige Inhalte vor Gericht zu entfernen

Twitter hat die Forderung Deutschlands angefochten, Benutzerdaten an die Polizei zu übergeben und rechtswidrige Inhalte vor Gericht zu entfernen

Twitter hat beschlossen, die ab dem 1. Februar in Deutschland geltende Regelung gerichtlich anzufechten. Es verpflichtet soziale Netzwerke, rechtswidrige Inhalte unverzüglich zu sperren oder zu entfernen und Straftaten der Polizei anzuzeigen.

Die Klage, die bei einem Verwaltungsgericht in Köln eingereicht wurde, stellt eine Bestimmung in Deutschlands erweiterten Regeln gegen Hassreden in Frage, die laut Twitter die Herausgabe von Benutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden erlaubt, bevor eine Straftat nachgewiesen wird. Facebook und Google reichten im Sommer 2021 ähnliche Klagen ein.

„Wir sind besorgt, dass das Gesetz einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Bürger vorsieht“, sagte ein Sprecher von Twitter. „Insbesondere sind wir besorgt darüber, dass die Verpflichtung, Benutzerdaten aktiv an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben, private Unternehmen dazu zwingt, die Rolle von Staatsanwälten zu übernehmen und den Strafverfolgungsbehörden personenbezogene Daten von Kunden zur Verfügung zu stellen, selbst wenn keine illegalen Handlungen vorliegen.“

Anfang 2018 verabschiedete Deutschland ein Anti-Hate-Speech-Gesetz, das soziale Plattformen wie YouTube, Facebook und Twitter für die Überwachung und Entfernung toxischer Inhalte verantwortlich macht. Das Gesetz, das auch soziale Medien dazu verpflichtet, regelmäßige Berichte über seine Umsetzung zu veröffentlichen, wurde als ineffektiv kritisiert. Die Bundesregierung hat im Mai vergangenen Jahres Gesetzesnovellen verabschiedet, die das Gesetz verschärfen und den Geltungsbereich erweitern.

Nach Angaben der deutschen Behörden soll die neue Verordnung den Strafverfolgungsbehörden des Landes helfen, Rechtsextremismus und Hassreden im Internet effektiver zu bekämpfen.


2022-02-01 03:51:12

Autor: Vitalii Babkin

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